Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer Erwachsenenbehandlung (18. Lebensjahr ist vollendet) nur in bestimmten Ausnahmefällen. Es müssen schwere Kieferanomalien (A5, D4, M4, O5, B4 oder K4, siehe KIG-Tabelle) vorliegen, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern.